Definition der Palliativmedizin

Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) hat dazu 2002 ausgeführt:

Palliativmedizin ist „ein Ansatz zur Verbesserung der Lebensqualität von Patienten und deren Familien, die mit Problemen konfrontiert sind, die mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung einhergehen: durch Vorbeugen und Lindern von Leiden, durch frühzeitiges Erkennen, untadelige Einschätzung und Behandlung von Schmerzen sowie anderen belastenden Beschwerden körperlicher, psychosozialer und spiritueller Art.“

Nach der Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) ist „Palliativmedizin ist die Behandlung von Patienten mit einer nicht heilbaren progredienten (fortschreitenden) und weit fortgeschrittenen Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung, für die das Hauptziel der Behandlung die Lebensqualität ist“.

Diese Definition beschränkt die palliativen Behandlungsmöglichkeiten nicht nur auf bösartige Krankheiten, schließt aber viele Patienten mit chronischen Leiden und Behinderungen aus. Üblicherweise werden in den meisten Palliativeinrichtungen Tumorpatienten betreut.

Die Palliativmedizin hat ganz klar als Ziel die Linderung von Leiden im Endstadium, wenn sich das Augenmerk der Behandlung auf die Schaffung von Lebensqualität richtet und nicht mehr auf die Verlängerung des Lebens. Der Patient soll möglichst lange ein „normales“ Leben zu Hause mit der Pflege sozialer Kontakte führen können.